§ 1 Name und Sitz
§ 2 Ziel und Zweck des Klubs
§ 3 Erwerb der aktiven Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der aktiven Mitgliedschaft
§ 5 Die Mitgliedsbeiträge
§ 6 Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder
§ 7 Sanktionen
§ 8 Organe des Klubs
§ 9 Der Vorstand
§10 Arbeitsgemeinschaften
§11 Die Mitgliederversammlungen und Wahlen
§12 Homepage
§13 Auflösung des Klubs
§14 Haftung
§15 Schatzmeister
§16 Inkrafttreten der Satzung
§17 Passive Mitgliedschaft

§1 Name und Sitz:

  1. Der Klub führt den Namen "Advanced Fantasy Club Gustorf"
    (Kurzform: "AFC Gustorf").
  2. Der Klub hat seinen Sitz in Gustorf.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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§2 Ziel und Zweck des Klubs:

  1. Der Zweck des Klubs ist die gemeinsame Freizeitgestaltung, insbesondere durch den Einsatz von sogenannten Rollenspielen. Bei diesen handelt es sich nicht um Theateraufführungen, sondern um das gedankliche Hineinversetzen in Charaktere und deren rollengerechte Führung durch von einem Spielleiter/einer Spielleiterin erdachte Situationen. Die Gruppen sollen dabei lernen zu kommunizieren, zusammenzuarbeiten (Teamgeist) und Problemlösungen zu verschiedensten Situationen zu erarbeiten. Der fachliche Gedankenaustausch innerhalb der Gruppe soll auf der, der Öffentlichkeit zugänglichen,Homepage im Internet, unter der Internetadresse "http://www.afc-gustorf.de", erfolgen.
  2. Der Klub ist keiner bestehenden Gruppe oder Partei verpflichtet.
  3. Der Klub ist selbstlos tätig - er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Klubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  5. Es darf keine Person durch Abgaben, die dem Zwecke des Klubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§3 Erwerb der aktiven Mitgliedschaft:

  1. Aktives Mitglied des Klubs kann jede natürliche Person werden.
    Voraussetzung für den Erwerb der aktiven Mitgliedschaft ist ein persönlich vorgetragener Aufnahmeantrag, der sonntags zwischen 15 und 19 Uhr an die versammelte Rollenspielgruppe gerichtet sein muß. Im Anschluß daran wird die Person zu einem oder mehreren Rollenspielsonntagen auf Probe (mit Probecharakteren) eingeladen. Nach spätestens 4 Wochen findet zunächst eine Diskussion unter Ausschluß der antragstellenden Person über deren Aufnahme unter den aktiven Mitgliedern statt, in dessen Anschluß eine geheime Wahl (2/3 Mehrheit aller aktiven Mitglieder zustimmend für Aufnahme erforderlich, ansonsten automatische Ablehnung) über Aufnahme oder Ablehnung, die ggf. nicht zu begründen ist, entscheidet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, daß der Vorstand nach Abstimmung (2/3 Mehrheit) einen Aufnahmestopp verhängt (auch unbegründet), so das keine weiteren aktiven Mitglieder mehr eintreten können. Dieser dauert an bis er durch ein Mitglied unter Darlegung eines ausreichenden Grundes zur erneuten Entscheidung gestellt wird.
  2. Die aktive Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
  3. Das Mindestalter für eine aktive Mitgliedschaft beträgt 16 Jahre.
  4. Personen, die nicht Mitglieder sind, den Zweck des Klubs jedoch in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluß des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernanntwerden. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr, sowie allen anderen Pflichten freigestellt. Allerdings erhalten sie auch keinerlei Rechte, außer die zur Jubiläumsfeier, sowie zur Jahreshauptversammlung eingeladen zu werden.
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§4 Beendigung der aktiven Mitgliedschaft:

  1. Die aktive Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluß oder Austritt aus dem Klub.
  2. Der Austritt erfolgt durch eine persönlich vorgetragene Erklärung gegenüber der versammelten Rollenspielgruppe sonntags zwischen 15 und 19 Uhr.
  3. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mitglied aus dem Klub ausgeschlossen werden. Näheres regelt §7.
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§5 Die Mitgliedsbeiträge:

  1. Alle Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen in der durch den Vorstand festgelegten Höhe verpflichtet. Es werden nur Beiträge für das Geschäftsjahr erhoben. Die Beiträge sind für jedes Jahr im voraus zu zahlen. Restbeträge werden bei vorzeitigem Austritt, Ausschluß oder Tod nicht erstattet.
  2. Bei der Aufnahme in den Klub wird eine Aufnahmegebühr erhoben, deren Höhe ebenfalls der Vorstand festlegt. Sie ist gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag, der anteilig für den Rest des Jahres berechnet wird, zu entrichten.
  3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge (Richtwert: 24 DM/12,27 EURO) und der Aufnahmegebühr (Richtwert: 10 DM/5,11 EURO) werden durch den Vorstand festgelegt.
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§6 Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder:

  1. Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Klub in der satzungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Kluborgane zu befolgen.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß ihr Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
  3. Änderungen der Mitgliedsdaten sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. Kosten, die dem Klub durch Nichtbeachtung dieser Regelung entstehen, werden dem betreffenden Mitglied berechnet.
  4. Liegt ein aktives Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag mindestens 2 Monate im Rückstand, hat es Vorübergehend kein Stimmrecht im Vorstand und wird vom sonntäglichen Rollenspiel ausgeschlossen. Durch Bezahlen der entsprechenden Beiträge erlangt es diese beiden Rechte unverzüglich zurück.
  5. Jedes Mitglied erhält auf Wunsch Einblick in die Inhalte der Homepage, wie sie im Internet abzurufen ist.
  6. Jedes Mitglied erlangt bei den vom Klub organisierten Aktivitäten evtl. einen Klubzuschuß, über den der Vorstand durch Wahl (2/3 Mehrheit) entscheidet.
  7. Jedes Mitglied hat durch seinen Eintritt eingewilligt, das seine persönlichen Daten: Vor- und Familienname, gespeichert und im Internet veröffentlicht werden.
  8. Gegen veröffentlichte Inhalte die die eigene Person betreffen, kann jedes Mitglied begründeten Einspruch erheben und die Entfernung ggf. verlangen.
  9. Zum 24. November, bzw. ggf. dem darauf folgenden Wochenende findet eine "AFC-Jubiläumsfeier" statt, zu dem jedes Mitglied eingeladen wird.
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§7 Sanktionen:

  1. Hat ein Mitglied klubschädigend bzw. den Klubzwecken und Interessen zuwider gehandelt und/oder seine Pflichten als Mitglied verletzt, so können Sanktionen gegen das betreffende Mitglied verhängt werden. Sanktioniert werden können damit alle Ereignisse, die das Klubleben berühren. Dazu zählt insbesondere auch das unfaire Verhalten gegen andere Mitglieder.
  2. Über die Art und Schwere der Sanktionen gegen ein Mitglied entscheidet der Vorstand (außerordentliche Vorstandssitzung).
  3. Die zur Verfügung stehenden Sanktionen sind:
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§8 Organe des Klubs:

  1. Organe des Klubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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§9 Der Vorstand:

  1. Der Vorstand des Klubs besteht aus allen aktiven Mitgliedern.
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§10 Arbeitsgemeinschaften:

  1. Spezielle Fachgebiete der Klubarbeit werden durch Arbeitsgemeinschaften durchgeführt bzw. koordiniert.
  2. Die zur Zeit bestehenden Arbeitsgemeinschaften sind:
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§11 Die Mitgliederversammlung und Wahlen:

  1. Einmal im Jahr, möglichst im letzten Quartal (Richttermin: 31.12.) , muß eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen.
  2. Der Einladung zur Mitgliederversammlung ist eine Tagesordnung beizufügen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied das Recht, Anträge zu stellen. Diese müssen schriftlich bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen. Anträge sind zu begründen und vom Antragsteller/von der Antragstellerin zu unterschreiben.
  3. Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse zu allen Tagesordnungspunkten und fristgemäß eingegangenen Anträgen. Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" dürfen nur Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung behandelt werden, insbesondere keine Änderungen der Satzung, der Wahlordnung, der Mitgliedsbeiträge, oder Anträge zur Auflösung des Klubs.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 4/5 aller Mitglieder noch offiziel als zurechnungsfähig gelten.
  5. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme (+ eine Muß-Enthaltung!).
  6. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden Aufgaben: Beschlußfassung über Änderungen der Satzung.
  7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Klubs erfordert oder wenn fünfzig Prozent der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe mündlich beim Vorstand beantragen.
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§12 Homepage:

  1. Der Klub gibt eine klubeigene Homepage unter der Internetadresse ""http://www.afc-gustorf.de" heraus, die für die Mitglieder zugänglich ist. Die Homepage ist das Publikationsorgan des Klubs und wird von den Mitgliedern gestaltet. Sie darf ausschließlich nach einem Treffen der Homepage-AG aktualisiert werden. Alle Einladungen und Bekanntmachungen, die durch die Satzung vorgeschrieben sind, können hier veröffentlicht werden (unter Ausschluß nicht genehmigter persönlicher Daten). Sie müssen als solche besonders gekennzeichnet werden. Sie gelten, wenn die erforderlichen Fristen eingehalten werden, als ordnungsgemäß zugestellt. Hat ein Mitglied des Klubs keinen Zugriff auf die klubeigene Homepage, so werden ihm/ihr die klubinternen Mitteilungen auf anderem Wege zugestellt. Die Kosten für die Herstellung der Homepage werden aus der Kasse des Klubs bezahlt.
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§13 Auflösung des Klubs:

  1. Die Auflösung des Klubs kann nur in einer Vorstandssitzung mit einer Mehrheit von 4/5 aller Stimmberechtigten beschlossen werden.
  2. Das nach beschlossener Auflösung des Klubs vorhandene Vermögen fällt anteilig an die Mitglieder.
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§14 Haftung:

  1. Für die aus dem Spielbetrieb entstehenden Schäden und Sachverluste in den angemieteten oder klubeigenen Räumen haftet der Klub den Mitgliedern gegenüber nicht. Abweichungen von dieser Einzelhaftung kann nur der Vorstand durch Abstimmung (2/3 Mehrheit) beschließen.
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§15 Schatzmeister:

  1. Schatzmeister kann nur ein aktives Mitglied sein. Der Schatzmeister hat über alle vom Klub getätigten Ausgaben und allen Einnahmen genau Buch zu führen. Daher müssen ihm sämtliche Geldbewegungen bekannt gemacht werden. Er wird von allen Mitgliedern durch Wahl (einfache Mehrheit) für das jeweils kommende Geschäftsjahr betimmt.
    Zum Ende des Geschäftsjahres muß eine Kassenprüfung unter Aufsicht eines (jedes Jahr wechselnden) Zeugen, der Mitglied im AFC Gustorf sein muß, stattfinden. Das Ergebnis muß allen Mitgliedern eröffnet werden (Richttermin: Jährliche Mitgliederversammlung).
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§16 Inkrafttreten der Satzung:

  1. Diese Satzung tritt in Kraft, wenn sie durch Wahl (2/3 Mehrheit) verabschiedet wurde.
  2. An der Wahl dürfen die folgenden Personen teilnehmen:
  3. (Die oben aufgelisteten Personen sind, falls sie der Annahme der Satzung zugestimmt haben, mit in Kraft treten der Satzung unverzüglich Mitglieder des AFC Gustorf.)
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§17 Passive Mitgliedschaft

  1. Erwerb der passiven Mitgliedschaft:
    1. Passives Mitglied können natürliche, sowie juristische Personen werden. Voraussetzung für den Erwerb der passiven Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag der persönlich oder mittels eines aktiven Mitglieds an die Gruppe herangetragen werden muß. Im Anschluß daran beginnt eine "Kennenlernphase", in der die Mitglieder des Klubs den Antragsteller versuchen genügend kennenzulernen.
      Diese Phase endet, wenn 2/3 aller Mitglieder dies beim Vorstand mündlich beantragt haben. Daraufhin findet zunächst eine Diskussion unter Ausschluß der antragstellenden Person über deren Aufnahme statt, in dessen Anschluß eine geheime Wahl (2/3 Mehrheit aller Mitglieder zustimmend für Aufnahme erforderlich, ansonsten automatische Ablehnung) über Aufnahme oder Ablehnung, die ggf. nicht zu begründen ist, entscheidet.
    2. Die passive Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
    3. Das Mindestalter für eine passive Mitgliedschaft beträgt 16 Jahre.

  2. Rechte und Pflichten passiver Mitglieder:
    1. Für passive Mitglieder gelten die folgenden Absätze des §6 ebenfalls: 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9.
    2. Liegt ein passives Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag mindestens 2 Monate im Rückstand wird ihm die Mitgliedschaft entzogen. Dies geschieht rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres.
    3. Einladung zu allen Klubaktivitäten
    4. Bevorzugung vor nicht Mitgliedern bei der Beantragung zur aktiven Mitgliedschaft.
    5. Bei Neueintritt im ersten Halbjahr (Januar bis einschließlich Juni) eines jeden Geschäftsjahres entfällt die Aufnahmegebühr.
    6. Passive Mitglieder dürfen Vorschläge für Satzungsänderungen an den Vorstand richten, der diese nach Diskussion mit anschließender Vorstandsabstimmung ggf. (bei 2/3 Mehrheit "pro") zur Abstimmung unter allen Mitgliedern freigibt.

  3. Beendigung der passiven Mitgliedschaft
    1. Für passive Mitglieder gelten die folgenden Absätze des §4 ebenfalls: 1, 3.
    2. Der Austritt erfolgt, durch eine persönlich vorgetragene Erklärung gegenüber mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.

  4. Sonstige Bestimmungen für passive Mitglieder:
    1. Ansonsten gelten alle Paragraphen (d.h. alle außer die §§ 3, 4, 6), in denen keine Sonderregelungen getroffen wurden, auch für passive Mitglieder.
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Satzung trat am 10.10.1999 in Kraft.
(einstimmig)

Änderung am 24.10.1999
(einstimmig)

Änderung am 01.12.1999
(einstimmig)